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einer offenen Lizenz - version 1.01 - 29/01/04
Lizenz Aire Incondicional, Fassung 1.01
Beauftragt von Platoniq
Realisiert von Abel Garriga - Rechtsanwalt
1. Vorrede
Zweck dieses Textes ist auf wirksamer (d.h., legaler) Weise die Bedingungen
zu regeln, womit die von einem Autor produzierten Arbeit frei vervielfältigt,
vertrieben, öffentlich mitgeteilt und verändert werden kann.
Dieser Text benutzt die Sprache der Urheberrechte und des geistigen Eigentums,
unter Verwendung deren Wörter und Begriffe; allerdings unterscheidet
er sich auch davon, indem die darin vermittelten Inhalte selten vernommen
werden. Wenn man davon ausgeht, daß Urheberrechte, geistiges Eigentum
oder copyright zum Schutz und Förderung von Wissen erzeugte Werkzeuge
darstellen, kann hier behauptet werden, daß dieser Text dieselben
Werkzeuge, aber auf anderer Art verwendet. Ein anderer Weg soll eingeschlagen
werden, um zum gleichen ursprünglichen Ziel des geistigen Eigentums
zu kommen.
Mit anderen Worten: es geht hierbei nicht darum, die Urheberrechte in
dessen derzeitige Form abzustreiten, sondern gerade diese Regelung, mittels
derer das Eigentum eines Werkes durch die bloße Tat der Schöpfung
seinem Urheber zugeschrieben wird, als Ausgangspunkt zu nehmen. Kein Mensch
kann etwas abtreten, was er nicht besitzt, und in diesem Sinne ist jeder
Urheber der gesetzlich anerkannter Inhaber seines Werkes. Von diesem Punkt
ausgehend, kann der Urheber, nach seinem freien Willen, die Form aussuchen,
mittels derer er die Nutzung seiner künstlerischen Schöpfung
gestatten möchte. Dieser Text stellt eine Weise dar, auf welcher
der Urheber die Benutzung seines Werkes zulassen kann.
Dieser Text strebt also danach, gesetzlich wirksam zu sein, d. h., daß
er wirkungsvoll vor Gericht angeführt werden kann, wenn ein künstlerisches
Werk gegen das in dessen Wortlaut Verfügte verstoßen sollte.
Natürlich wurde dieser Text nicht aus dem Nichts geschaffen: es hat
Ideen und Wortlaute Anderer aufgenommen, wobei Neues hinzugefügt
worden ist, das ebenfalls von Anderen verändert, mit einbezogen,
gedeutet und einverleibt werden wird. Kurz gesagt: er ist Teil des sogenannten
Copylefts, und er stellt ein Versuch dar, die Regeln der Vervielfältigung,
Vertrieb und Veränderung der freien Software auf andersartige Werke
anzuwenden.
Er speist hauptsächlich aus den GNU-Lizenzen der Free Software Foundation,
sowie aus den Lizenzen von Creative Commons und der Electronic Frontier
Foundation, die im angelsächsischen Bereich der Urheberrechte (insbesondere
des Amerikanischen Urheberrechts) geschaffen wurden, und er beabsichtigt
den Funktionsmechanismus und die darin erstrebten Prinzipien dem kontinentaleuropäischen
Recht und insbesondere dem Spanischen Recht zu übertragen. |