| a.
Derjenige,
der alle oder einige der anerkannten Rechte geltend macht, erklärt
sich dazu verpflichtet, ausdrücklich die Urheberschaft des Werkes
zu bekennen. Infolgedessen hat das der Geltendmachung jedes der genehmigten
Rechte resultierende Ergebnis auf einer sichtbaren Weise den Autor und
Titel des Werkes zu identifizieren. Dabei soll die dem Format oder Medium
des Werkes gemäßen Identifikationsweise verwendet werden.
b. Die Nutzungsrechte können nur unter den in dieser
Lizenz festgesetzten Bestimmungen geltend gemacht werden, und nur wenn
der daraus resultierenden Arbeit alle benannten Nutzungsbedingungen eingefügt
werden. Die Vervielfältigung, Vertrieb, öffentliche Mitteilung
und Veränderung des Werkes hat die Gesamtheit der vorstehenden Zessionsbedingungen
einzufügen, ohne deren Form oder Inhalt zu verwandeln. Infolgedessen
erklärt sich derjenige, der diese Rechte geltend macht, dazu verpflichtet,
dieselben Rechte und in demselben Umfang zu gewähren; er verpflichtet
sich ebenfalls dazu, den Wortlaut vorstehender Lizenz in das aus der Geltendmachung
dieser Rechte erfolgte Ergebnis einzufügen, unabhängig von dessen
Format und in derselben Art, in der im jeweiligen Format die Nutzungsbedingungen
üblicherweise mit eingefügt werden. Weder die Form noch des
Inhalts der durch vorstehender Lizenz genehmigten Geltungsbedingungen
dürfen verändert werden.
c. Der Erwerber dieses Produktes erklärt sich dazu
verpflichtet, das Werk unter den genehmigten Bedingungen, ohne Gewinnsabsicht
und ohne finanziellen oder geschäftlichen Nutzen, sei es auf einer
mit dem Werk mittelbar oder unmittelbar verbundenen Weise, zu gebrauchen.
Dabei versteht sich, daß es keinen geschäftlichen Nutzen gibt,
wenn der Zugang zur öffentlichen Mitteilung des Werkes die Zahlung
eines Betrages beinhaltet, das die zur rechtmäßigen Funktion
der Veranstaltung verursachten Unkosten nicht übertrifft.
d. Die Benutzung des Werkes, oder eines Teils desselben
in jegliche der erwähnten Formen, als Bestand- oder Einzelteil eines
Identifikationszeichens oder Vermarktungsmittel eines Produktes oder einer
Dienstleistung wird ausdrücklich untersagt, unabhängig davon,
ob dieses mit Gewinnabsicht erfolgt oder nicht. Die Benutzung des Werkes
zu mittelbaren oder unmittelbaren Werbungszwecken wird ausdrücklich
untersagt, sowie jeglicher Gebrauch des Werkes, das ein mittelbarer oder
unmittelbarer Gewinn für diesen oder andere Nutzer verursacht. Der
Austausch des Werkes über Systeme, die eine Teilung mit anderen Personen
ermöglicht (file-sharing) wird nicht als mit Gewinnabsicht erfolgt
betrachtet, es sei denn dabei würde die Zahlung eines Betrages verlangt,
der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Austausch des Werkes stünde.
e. In dem Falle, daß dieses Werk einem anderen kollektiven oder
in Miturheberschaft realisiertem Werk miteingefügt werden sollte,
sind die in vorstehender Lizenz erhobenen Verpflichtungen für das
daraus resultierende Werk nach wie vor zu erfüllen. Daraus erfolgt,
daß das resultierende Werk dieselben Nutzungsbedingungen zu enthalten
hat, wie das Werk, das als Objekt vorstehender Lizenz gilt.
Die Geltendmachung jeder der hier verliehenen Rechte setzt die automatische
Annahme dessen Geltungsbedingungen voraus.
5. Vertragsauflösung
a. Die Nichteinhaltung jeglicher der Geltungsbedingungen
der zedierten Rechte bedeutet die Auflösung des vorstehenden Vertrages,
sowie, infolgedessen, die Aufhebung der erteilten Rechte und die Enthaltung
in dessen Ausübung. Gegebenenfalls kann es zu Schadenersatzforderung
führen.
b. Die Vertragsauflösung gilt nur für die vertragsbrüchig
gewordene Person, d. h., der Nutzer der Kopien, der resultierenden Arbeiten,
des kollektiven oder unter Miturheberschaft realisierten Werkes worin
das vorstehende Werk teilgenommen hat ist nach wie vor berechtigt, die
auf das Werk erteilten Rechte geltend zu machen, vorausgesetzt, daß
er die Bedingungen zu dessen Ausübung erfüllt.
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