LICENZ AIRE INCONDICIONAL (3)
AIRE INCONDICIONAL
Das Auftauchen von Community-basierten und migrantischen E-strategien in Südeuropa
14. FEBRUAR - 04. APRIL 2004

a. Derjenige, der alle oder einige der anerkannten Rechte geltend macht, erklärt sich dazu verpflichtet, ausdrücklich die Urheberschaft des Werkes zu bekennen. Infolgedessen hat das der Geltendmachung jedes der genehmigten Rechte resultierende Ergebnis auf einer sichtbaren Weise den Autor und Titel des Werkes zu identifizieren. Dabei soll die dem Format oder Medium des Werkes gemäßen Identifikationsweise verwendet werden.

b. Die Nutzungsrechte können nur unter den in dieser Lizenz festgesetzten Bestimmungen geltend gemacht werden, und nur wenn der daraus resultierenden Arbeit alle benannten Nutzungsbedingungen eingefügt werden. Die Vervielfältigung, Vertrieb, öffentliche Mitteilung und Veränderung des Werkes hat die Gesamtheit der vorstehenden Zessionsbedingungen einzufügen, ohne deren Form oder Inhalt zu verwandeln. Infolgedessen erklärt sich derjenige, der diese Rechte geltend macht, dazu verpflichtet, dieselben Rechte und in demselben Umfang zu gewähren; er verpflichtet sich ebenfalls dazu, den Wortlaut vorstehender Lizenz in das aus der Geltendmachung dieser Rechte erfolgte Ergebnis einzufügen, unabhängig von dessen Format und in derselben Art, in der im jeweiligen Format die Nutzungsbedingungen üblicherweise mit eingefügt werden. Weder die Form noch des Inhalts der durch vorstehender Lizenz genehmigten Geltungsbedingungen dürfen verändert werden.

c. Der Erwerber dieses Produktes erklärt sich dazu verpflichtet, das Werk unter den genehmigten Bedingungen, ohne Gewinnsabsicht und ohne finanziellen oder geschäftlichen Nutzen, sei es auf einer mit dem Werk mittelbar oder unmittelbar verbundenen Weise, zu gebrauchen. Dabei versteht sich, daß es keinen geschäftlichen Nutzen gibt, wenn der Zugang zur öffentlichen Mitteilung des Werkes die Zahlung eines Betrages beinhaltet, das die zur rechtmäßigen Funktion der Veranstaltung verursachten Unkosten nicht übertrifft.

d. Die Benutzung des Werkes, oder eines Teils desselben in jegliche der erwähnten Formen, als Bestand- oder Einzelteil eines Identifikationszeichens oder Vermarktungsmittel eines Produktes oder einer Dienstleistung wird ausdrücklich untersagt, unabhängig davon, ob dieses mit Gewinnabsicht erfolgt oder nicht. Die Benutzung des Werkes zu mittelbaren oder unmittelbaren Werbungszwecken wird ausdrücklich untersagt, sowie jeglicher Gebrauch des Werkes, das ein mittelbarer oder unmittelbarer Gewinn für diesen oder andere Nutzer verursacht. Der Austausch des Werkes über Systeme, die eine Teilung mit anderen Personen ermöglicht (file-sharing) wird nicht als mit Gewinnabsicht erfolgt betrachtet, es sei denn dabei würde die Zahlung eines Betrages verlangt, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Austausch des Werkes stünde.

e. In dem Falle, daß dieses Werk einem anderen kollektiven oder in Miturheberschaft realisiertem Werk miteingefügt werden sollte, sind die in vorstehender Lizenz erhobenen Verpflichtungen für das daraus resultierende Werk nach wie vor zu erfüllen. Daraus erfolgt, daß das resultierende Werk dieselben Nutzungsbedingungen zu enthalten hat, wie das Werk, das als Objekt vorstehender Lizenz gilt.
Die Geltendmachung jeder der hier verliehenen Rechte setzt die automatische Annahme dessen Geltungsbedingungen voraus.

5. Vertragsauflösung
a. Die Nichteinhaltung jeglicher der Geltungsbedingungen der zedierten Rechte bedeutet die Auflösung des vorstehenden Vertrages, sowie, infolgedessen, die Aufhebung der erteilten Rechte und die Enthaltung in dessen Ausübung. Gegebenenfalls kann es zu Schadenersatzforderung führen.

b. Die Vertragsauflösung gilt nur für die vertragsbrüchig gewordene Person, d. h., der Nutzer der Kopien, der resultierenden Arbeiten, des kollektiven oder unter Miturheberschaft realisierten Werkes worin das vorstehende Werk teilgenommen hat ist nach wie vor berechtigt, die auf das Werk erteilten Rechte geltend zu machen, vorausgesetzt, daß er die Bedingungen zu dessen Ausübung erfüllt.

p1
p2
p3
Español